Herzlich willkommen auf den Seiten der Gleichstellungsbeauftragten!
Laut Hochschulgesetz (§ 2 Abs. 2) fördern die Hochschulen "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". Die Gleichstellungsbeauftragte der HfM Mainz erfüllt in diesem Zusammenhang analoge Aufgaben zur Gleichstellungsbeauftragten des Senats der JGU (§ 72 Abs. 5 HochSchG):
- Interessensvertretung, Information und Beratung aller Studentinnen und Mitarbeiterinnen der HfMM
- Information und Beratung im Rat der HfMM und weiteren Gremien
- Information und Beratung in Berufungskommissionen
- Initiierung und Realisierung von weiteren Maßnahmen und Projekten zur Förderung von Frauen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist zudem Ansprechpartnerin für Studentinnen und Mitarbeiterinnen bei Vorkommnissen sexueller Gewalt sowie bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf.