Inhaltsverzeichnis
Überblick über den Studiengang
Regelstudienzeit | 4 Semester (2 Jahre) |
Gesamtumfang | 120 Leistungspunkte 47 SWS in den Pflichtmodulen |
Zulassungsvoraussetzung |
Bachelorabschluss im Fach Musik oder eines Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu denen kein wesentlicher Unterschied besteht. Bestehen einer Eignungsprüfung. Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau B1-GERR) zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung. |
Studienbeginn | im Winter- und Sommersemester möglich |
Abschluss | Master of Music (M. Mus.) |
Studienstruktur | Modulprüfungen nach dem 2. und nach dem 4. Semester, Master-Prüfung nach dem 4. Semester . Nähere Informationen siehe fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung sowie Modulhandbuch |
Studieninhalte |
Das Studium umfasst die Pflichtmodule: Hauptfach I Hauptfach ll Künstlerische Grundlagen I Künstlerische Grundlagen II Künstlerische Praxis I Künstlerische Praxis II Hospitation Nähere Informationen siehe fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung sowie Modulhandbuch |
Masterprüfung |
1. studienbegleitende Modulprüfungen 2. öffentliche Prüfung (Begleitung eines Lieder- und Arienabends, 60 Min.) |
Anforderungen in der Eignungsprüfung
Prüfung im Hauptfach Liedbegleitung / Korrepetition |
Die Bewerber*innen bringen für den Vortrag bei der Eignungsprüfung ihre eigenen Gesangspartner*innen mit. Sollte dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte frühzeitig Herrn Thomas Dewald unter dewald@uni-mainz.de. |