Musiktheorie (B. A.)

Überblick über den Studiengang

Regelstudienzeit 6 Semester (3 Jahre)
Gesamtumfang 180 Leistungspunkte
Zulassungsvoraussetzung

Hochschulzugangsberechtigung gem. § 33 und § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG:

Allgemeine Hochschulreife oder fachbezogene Studienberechtigung

Bestehen einer Eignungsprüfung

Englische Sprachkenntnisse

Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsbe­rechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutsch­sprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau DSH-2) zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.

Studienbeginn nur im Wintersemester möglich
Abschluss Bachelor of Arts (B. A.)
Studienstruktur Nähere Informationen siehe fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung sowie Modulhandbuch.
Gegenstand

Der Bachelor-Studiengang Musiktheorie hat zum Ziel, die Studierenden sowohl mit der historischen als auch mit der systematischen Musiktheorie vertraut zu machen. Dabei hat die Reflexion musiktheoretischer Systeme, die Professionalisierung hinsichtlich analytischer Verfahren und die instrumentalpraktische Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse eine große Bedeutung. Die Absolvent*innen dieses Studiengangs werden hauptsächlich im musikpädagogischen oder -wissenschaftlichen Bereich tätig werden.

Der Studiengang B. A. Musiktheorie beinhaltet durchgehend analytische Reflexion und eigenes Erfinden sowie historische und systematische musikwissenschaftliche Studien. Didaktisch-methodische Veranstaltungen ergänzen das Fächerangebot nicht zuletzt mit Blick auf die Berufspraxis, in der die Vermittlung der Musiktheorie an erster Stelle steht. Das Studium enthält Module, die sich auf spezielle Anforderungen der musiktheoretischen Forschung und ihrer Umsetzung in der pädagogischen Praxis beziehen (Analysemethoden; historische Entwicklungen der Musiktheorie und Kompositionslehre; Vermittlung der musiktheoretischen Disziplinen). Der Austausch mit der Musikwissenschaft als unmittelbarer Nachbardisziplin ist eng.

Studieninhalte

Die Studierenden erweitern ihre musiktheoretischen und musikwissenschaftlichen Kompetenzen stetig und erproben sie in aspektbezogenen Analysen und Satzarbeiten, aufgeteilt in folgende Module:

Musiktheorie I
Musiktheorie II
Musikalische Praxis I
Musikalische Praxis II
Musikwissenschaft I
Musikwissenschaft II
Musiktheorie und Musikwissenschaft
Musikpädagogik

Nähere Informationen siehe fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung sowie Modulhandbuch

Bachelor-Prüfung Studienbegleitende Modulprüfungen
Übung Musiktheorie (11 LP)
Schriftliche Bachelorarbeit (12 LP)

Anforderungen in der Eignungsprüfung

 

Hauptfach Musiktheorie Eine mündlich-praktische Prüfung (ca. 30 Minuten) mit einer klavierpraktischen Generalbassaufgabe sowie analytische und Gehörbildungsaufgaben sowie eine Klausur (120 Minuten) mit Aufgaben aus den Bereichen Allgemeine Musiklehre, Satzlehre und Gehörbildung.
Künstlerisches Hauptfach (Gesang oder Klavier)

Eine künstlerisch-praktische Prüfung (ca. 15 Minuten) mit dem Vortrag von Werken unterschiedlicher Epochen bzw. Stilistiken sowie Vom-Blatt-Musizieren.

In den künstlerischen Fächern ist eine Orientierung auf den Schwerpunkt Jazz und Populäre Musik möglich.

Künstlerisches Nebenfach (Gesang oder Klavier)

Eine künstlerisch-praktische Prüfung (ca. 15 Minuten) mit dem Vortrag von Werken unterschiedlicher Epochen bzw. Stilistiken.

In den künstlerischen Fächern ist eine Orientierung auf den Schwerpunkt Jazz und Populäre Musik möglich.