Inhaltsverzeichnis
Überblick über den Studiengang
Regelstudienzeit | 4 Semester (2 Jahre) |
Gesamtumfang |
120 Leistungspunkte (LP) 28 SWS |
Zulassungsvoraussetzungen |
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Abschluss | Master of Music (M. Mus.) |
Studienstruktur |
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Studieninhalte |
Das Studium umfasst die Pflichtmodule: Hauptfach l bis IV sowie 1 Wahlpflichtmodul Interdisziplinäres Studium/Kontextstudium Nähere Informationen siehe fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung sowie Modulhandbuch. |
Prüfung | Die Masterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsleistungen:
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Voraussetzungen
Voraussetzung für ein Studium im Weiterbildungs-Masterstudiengang „Gitarre“ ist:
- ein erster berufsqualifizierender Abschluss (Bachelorabschluss im Fach Gitarre oder gleichwertiger Studienabschluss)
- Bestehen der Eignungsprüfung gemäß § 3 der Prüfungsordnung im weiterbildenden Masterstudiengang Gitarre
- Einjährige Berufserfahrung
- Sprachkenntnisse: englische Sprachkenntnisse sowie ggf. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen Niveau B1-GERR, sofern weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch ein Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang vorliegen
Detaillierte Regelungen sind der Prüfungsordnung im weiterbildenden Masterstudiengang „Gitarre“ zu entnehmen.
Bewerbungsverfahren
Neben dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung, der direkt beim Studierendenbüro der Hochschule für Musik Mainz zu stellen ist, ist ein Antrag auf Zulassung zum Studium gemäße den allgemeinen Bestimmungen der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz über das Studierendensekretariat oder nach Zuständigkeit bei der Abteilung Internationales der JGU zu stellen. Im Antrag auf die Zulassung zur Eignungsprüfung finden Sie auch eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen.
Fristen für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik Mainz:
- zum Sommersemester jeweils bis zum 01. November
- zum Wintersemester jeweils bis zum 01. April
Frist für den Antrag auf Zulassung zum Studium an der Johannes Gutenberg Universität Mainz:
- zum Sommersemester jeweils bis zum 1. März
- zum Wintersemester jeweils bis zum 1. September
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen zum Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung und auf Zulassung zum Studium fristgerecht eingereicht werden müssen. Sofern Sie ausländische Bildungsnachweise einreichen, müssen diese ebenfalls rechtzeitig vorliegen. Beachten Sie daher die Bearbeitungszeiten der Abteilung Internationales für die Beglaubigung von Unterlagen.
Lassen Sie sich daher rechtzeitig und umfassend im Studienbüro der Hochschule für Musik Mainz über die Bewerbungsmodalitäten beraten.
Auskunft zum Studium erhalten Sie selbstverständlich auch bei der Koblenz International Guitar Festival & Academy gGmbH.
Gebühren für das Studium im Weiterbildungs-Masterstudiengang „Gitarre“
Studiengebühr in Höhe von 2580,- € / Semester
Semestergebühr an der JGU (inkl. Semesterticket).
In Rheinland-Pfalz werden derzeit keine gesonderten Gebühren für ausländische Studierende erhoben.
Anforderungen in der Eignungsprüfung
Aus einem vorgeschlagenen repräsentativen Konzertprogramm freier Wahl von 45 Minuten (darunter mindestens ein Satz aus dem Werk von J. S. Bach) wählt die Prüfungskommission die vorzutragenden Stücke unmittelbar vor der Prüfung aus. Der Vortrag der ausgewählten Stücke dauert maximal 20 Minuten. Im Anschluss findet ein kurzes Gespräch von maximal 10 Min. Dauer statt, in dessen Verlauf der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse gemäß § 2 Abs. 5 erbracht wird. Die in der Eignungsprüfung im künstlerischen Hauptfach erreichte Bewertung gemäß § 2 Abs. 7 Satz 3 stellt das Gesamtergebnis der Eignungsprüfung dar.
Die Eignungsfeststellung findet in der Regel zu festgelegten Terminen im Winter- und Sommersemester in der Hochschule für Musik Mainz oder in der Koblenz International Guitar Festival & Academy gGmbH statt; im Bedarfsfall kann sie auch außerhalb der festgelegten Zeiträume erfolgen. Die Rektorin oder der Rektor lädt die Bewerberin oder den Bewerber schriftlich zu der Eignungsfeststellung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ein. Erscheint die Bewerberin oder der Bewerber zu dem festgelegten Termin ohne genügende Entschuldigung nicht oder bricht sie oder er die Eignungsfeststellung ohne genügende Entschuldigung ab, so gilt sie oder er als nicht geeignet. Diese Rechtsfolge gibt die Rektorin oder der Rektor schriftlich bekannt. Bei genügender Entschuldigung wird die Bewerberin oder der Bewerber zu einem neuen Termin geladen.