Inhaltsverzeichnis
Überblick über den Studiengang
Regelstudienzeit | 4 Semester (2 Jahre) |
Gesamtumfang |
120 Leistungspunkte (LP) 28 SWS |
Zulassungsvoraussetzungen |
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Abschluss | Master of Music (M.Mus.) |
Studienstruktur |
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Studieninhalte |
Das Studium umfasst die Pflichtmodule: Hauptfach l bis IV sowie 1 Wahlpflichtmodul Interdisziplinäres Studium/Kontextstudium Nähere Informationen siehe fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung sowie Modulhandbuch. |
Prüfung | Die Masterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsleistungen:
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Anforderungen in der Eignungsprüfung
Aus einem vorgeschlagenen repräsentativen Konzertprogramm freier Wahl von 45 Minuten (darunter mindestens ein Satz aus dem Werk von J. S. Bach) wählt die Prüfungskommission die vorzutragenden Stücke unmittelbar vor der Prüfung aus. Der Vortrag der ausgewählten Stücke dauert maximal 20 Minuten. Im Anschluss findet ein kurzes Gespräch von maximal 10 Min. Dauer statt, in dessen Verlauf der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse gemäß § 2 Abs. 5 erbracht wird. Die in der Eignungsprüfung im künstlerischen Hauptfach erreichte Bewertung gemäß § 2 Abs. 7 Satz 3 stellt das Gesamtergebnis der Eignungsprüfung dar.
Die Eignungsfeststellung findet in der Regel zu festgelegten Terminen im Winter- und Sommersemester in der Hochschule für Musik Mainz oder in der Koblenz International Guitar Festival & Academy gGmbH statt; im Bedarfsfall kann sie auch außerhalb der festgelegten Zeiträume erfolgen. Die Rektorin oder der Rektor lädt die Bewerberin oder den Bewerber schriftlich zu der Eignungsfeststellung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ein. Erscheint die Bewerberin oder der Bewerber zu dem festgelegten Termin ohne genügende Entschuldigung nicht oder bricht sie oder er die Eignungsfeststellung ohne genügende Entschuldigung ab, so gilt sie oder er als nicht geeignet. Diese Rechtsfolge gibt die Rektorin oder der Rektor schriftlich bekannt. Bei genügender Entschuldigung wird die Bewerberin oder der Bewerber zu einem neuen Termin geladen.