Gitarre (M.Mus. – Weiterbildungsstudiengang)

Überblick über den Studiengang

Regelstudienzeit 4 Semester (2 Jahre)
Gesamtumfang

120 Leistungspunkte (LP)

28 SWS

Zulassungsvoraussetzungen
  1. Ein erster berufsqualifizierender Abschluss (Bachelorabschluss im Fach Gitarre oder gleichwertiger Studienabschluss) oder ein abgeschlossenes künstlerisches Studium in einem Diplomstudiengang an einer Universität, einer Musikhochschule oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
  2. Bestehen der Eignungsprüfung gemäß § 3 der Prüfungsordnung im weiterbildenden Masterstudiengang Gitarre.
  3. Eine mindestens einjährige Berufserfahrung nach Erwerb des berufsqualifizierenden Studienabschlusses.
Abschluss Master of Music (M.Mus.)
Studienstruktur
  1. künstlerisch-praktische Teilprüfung am Ende des 1. Semesters
    (20 Minuten)
  2. künstlerisch-praktische Teilprüfung am Ende des 2. Semesters
    (20 Minuten)
  3. künstlerisch-praktische Teilprüfung am Ende des 3. Semesters
    (15 Minuten) und künstlerisch-praktische Teilprüfung in Kammermusik/Liedgestaltung (15 Minuten)
  4. künstlerisch-praktische Abschlussprüfung Gitarre am Ende des 4. Semesters
    (60 Minuten)
Studieninhalte

Das Studium umfasst die Pflichtmodule:

Hauptfach l bis IV
Kammermusik l bis IV

sowie 1 Wahlpflichtmodul

Interdisziplinäres Studium/Kontextstudium
Lehrveranstaltungen der Hochschule für Musik und ihrer Kooperationspartner

Nähere Informationen siehe fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung sowie Modulhandbuch.

Prüfung Die Masterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsleistungen:

  1. den studienbegleitenden Modulprüfungen,
  2. der künstlerisch-praktischen Abschlussprüfung (60 Minuten) mit schriftlicher Konzerteinführung (6000-7000 Zeichen)

Voraussetzungen

Voraussetzung für ein Studium im Weiterbildungs-Masterstudiengang „Gitarre“ ist:

  • ein erster berufsqualifizierender Abschluss (Bachelorabschluss im Fach Gitarre oder gleichwertiger Studienabschluss)
  • Bestehen der Eignungsprüfung gemäß § 3 der Prüfungsordnung im weiterbildenden Masterstudiengang Gitarre
  • Einjährige Berufserfahrung
  • Sprachkenntnisse: englische Sprachkenntnisse sowie ggf. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen Niveau B1-GERR, sofern weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch ein Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang vorliegen

Detaillierte Regelungen sind der Prüfungsordnung im weiterbildenden Masterstudiengang „Gitarre“ zu entnehmen.

 

Bewerbungsverfahren

Neben dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung, der direkt beim Studierendenbüro der Hochschule für Musik Mainz zu stellen ist, ist ein Antrag auf Zulassung zum Studium gemäße den allgemeinen Bestimmungen der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz über das Studierendensekretariat oder nach Zuständigkeit bei der Abteilung Internationales der JGU zu stellen. Im Antrag auf die Zulassung zur Eignungsprüfung finden Sie auch eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen.

Fristen für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik Mainz:

  • zum Sommersemester jeweils bis zum 01. November
  • zum Wintersemester jeweils bis zum 01. April

Frist für den Antrag auf Zulassung zum Studium an der Johannes Gutenberg Universität Mainz:

  • zum Sommersemester jeweils bis zum 1. März
  • zum Wintersemester jeweils bis zum 1. September

Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen zum Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung und auf Zulassung zum Studium fristgerecht eingereicht werden müssen. Sofern Sie ausländische Bildungsnachweise einreichen, müssen diese ebenfalls rechtzeitig vorliegen. Beachten Sie daher die Bearbeitungszeiten der Abteilung Internationales für die Beglaubigung von Unterlagen.

Lassen Sie sich daher rechtzeitig und umfassend im Studienbüro der Hochschule für Musik Mainz über die Bewerbungsmodalitäten beraten.

Auskunft zum Studium erhalten Sie selbstverständlich auch bei der Koblenz International Guitar Festival & Academy gGmbH.

 

Gebühren für das Studium im Weiterbildungs-Masterstudiengang „Gitarre“

Studiengebühr in Höhe von 2580,- € / Semester

Semestergebühr an der JGU (inkl. Semesterticket) von derzeit 319,15 € (Wintersemester 2018/19).

In Rheinland-Pfalz werden derzeit keine gesonderten Gebühren für ausländische Studierende erhoben.

 

Anforderungen in der Eignungsprüfung

Aus einem vorgeschlagenen repräsentativen Konzertprogramm freier Wahl von 45 Minuten (darunter mindestens ein Satz aus dem Werk von J. S. Bach) wählt die Prüfungskommission die vorzutragenden Stücke unmittelbar vor der Prüfung aus. Der Vortrag der ausgewählten Stücke dauert maximal 20 Minuten. Im Anschluss findet ein kurzes Gespräch von maximal 10 Min. Dauer statt, in dessen Verlauf der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse gemäß § 2 Abs. 5 erbracht wird. Die in der Eignungsprüfung im künstlerischen Hauptfach erreichte Bewertung gemäß § 2 Abs. 7 Satz 3 stellt das Gesamtergebnis der Eignungsprüfung dar.

Die Eignungsfeststellung findet in der Regel zu festgelegten Terminen im Winter- und Sommersemester in der Hochschule für Musik Mainz oder in der Koblenz International Guitar Festival & Academy gGmbH statt; im Bedarfsfall kann sie auch außerhalb der festgelegten Zeiträume erfolgen. Die Rektorin oder der Rektor lädt die Bewerberin oder den Bewerber schriftlich zu der Eignungsfeststellung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ein. Erscheint die Bewerberin oder der Bewerber zu dem festgelegten Termin ohne genügende Entschuldigung nicht oder bricht sie oder er die Eignungsfeststellung ohne genügende Entschuldigung ab, so gilt sie oder er als nicht geeignet. Diese Rechtsfolge gibt die Rektorin oder der Rektor schriftlich bekannt. Bei genügender Entschuldigung wird die Bewerberin oder der Bewerber zu einem neuen Termin geladen.