Informationen zur Eignungsprüfung


Teilnehmende der Eignungsprüfungen erhalten den detaillierten Zeitplan ca. zwei Wochen vor Prüfung.

Das Bestehen einer Eignungsprüfung ist in allen Studiengängen die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. In der Eignungsprüfung sollen Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie die für ein Musikstudium erforderlichen künstlerischen und musiktheoretischen Fähigkeiten besitzen. Außerdem sollen sie erkennen lassen, dass sie in der Lage sind, das angestrebte Studienziel in der Regelstudienzeit zu erreichen. Den rechtlichen Rahmen für die Durchführung der Eignungsprüfung bildet die Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik.

Jede Eignungsprüfung besteht aus mehreren Teilen:

  • künstlerisch-praktischer Teil (Vorspiel bzw. Vorsingen)
  • musiktheoretischer Teil (Hörschulung, Satzlehre)
  • evtl. weitere Anforderungen (z.B. ein Aufnahmegespräch).

Je nach Studiengang stellt die Eignungsprüfung unterschiedliche Anforderungen. Informationen hierzu finden Sie studiengangsbezogen unter dem Punkt "Studienangebot" bzw. in unserem Download-Center.

Die Eignungsprüfungen finden zu bestimmten Terminen statt, welche auf der Unterseite bekannt gegeben werden. Darüber hinaus haben wir Ihnen Tipps zu den Prüfungen bereitgestellt und bieten Vorbereitungskurse an.

Für die Eignungsprüfungen werden keine Gebühren erhoben.