Internationale Studienbewerber/innen

Wir freuen uns über internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber! Wenn Sie an der Hochschule für Musik einen Studienabschluss erwerben möchten, ist neben dem Bestehen der Eignungsprüfung eine Reihe weiterer Regelungen zu beachten. Dies betrifft u.a. Ihre Hochschulzugangsberechtigung und Ihre deutschen Sprachkenntnisse.


Ihre Hochschulzugangsberechtigung

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen müssen den „Antrag auf Anerkennung ausländischer Zeugnisse“ bis 10.02. (für eine Bewerbung zum Wintersemester) und bis 10.09. (für eine Bewerbung zum Sommersemester) Online beim Studierendenservice Zulassung International-Anerkennung stellen!

Auch ein späterer Antrag ist möglich - allerdings kann dann eine fristgerechte Bearbeitung zum 01.04. (Bewerbungsschluss für das Wintersemester) bzw. 01.11 (Bewerbungsschluss für das Sommersemester) nicht mehr gewährleistet werden.
Nur mit einer gültigen bzw. vorläufigen Anerkennungsurkunde ist eine Zulassung zur Eignungsprüfung möglich. Diese muss mit der Bewerbung vorliegen.

Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren Ihrer Zeugnisse und den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf den folgenden Seiten (Informationen auf deutsch / englisch). Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen nach Voranmeldung auch für Beratungsgespräche zur Verfügung.


Ihre deutschen Sprachkenntnisse

Informationen zu den Sprachanforderungen in den einzelnen Studiengängen:

  • Für einen künstlerischen Studiengang (Bachelor) benötigen Sie Sprachnachweise auf dem Niveau B2.
    Ausnahme Bachelor Jazz: Beherrschung der deutschen Sprache auf Niveau A1 wird in der Eignungsprüfung überprüft.
  • Für einen künstlerischen Studiengang (Master, Konzertexamen, Meisterschülerstudium) wird die Beherrschung der deutschen Sprache in der Eignungsprüfung überprüft.
    Ausnahme Master Liedbegleitung: Nachweis von B1 Niveau vor Studienbeginn
    Ausnahme Master Kirchenmusik: Sprachzertifikat DSH-1
  • Für die Studiengänge Elementare Musikpädagogik und Lehramt, sowie Bachelor Musiktheorie und Master Musiktheorie benötigen Sie das Sprachzertifikat DSH-2.

Hinweis: Ihr Sprachnachweis muss erst bei der Zulassung/Einschreibung an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) vorliegen. Eine vorherige Anmeldung zur Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik ist daher auch noch ohne Zertifikat möglich.