Gasthörerschaft

Jederzeit können Sie kurzfristig in unseren Gruppen-Lehrveranstaltungen hospitieren. Viele Studieninteressierte nutzen diese Möglichkeit, um sich über die Anforderungen eines Musikstudiums zu informieren.

Wenn Sie jedoch regelmäßig im Sinn der Fort- und Weiterbildung Lehrveranstaltungen der Hochschule für Musik Mainz besuchen möchten, benötigen Sie einen (kostenpflichtigen) Gasthörerschein.

Die Gasthörerschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung auf einzelnen Wissensgebieten, ohne dass eine formale Qualifizierung (Zertifikat, Zeugnis etc.) angestrebt wird.

Grundsätzlich stehen Gasthörern an der Hochschule für Musik alle Vorlesungen offen. Für alle anderen Veranstaltungen der HfMM ist die Zustimmung der Dozentin/ des Dozenten einzuholen, diese wird auf dem Gasthörerschein vermerkt. Die Teilnahme am Einzelunterricht der HfMM ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gasthörerinnen und - hörer dürfen weder Leistungsnachweise erwerben noch an Prüfungen teilnehmen.

Gasthörerinnen und - hörer können eine oder mehrere Lehrveranstaltungen besuchen; die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Eine formale Qualifikation wie beispielweise das Abitur ist für die Zulassung nicht erforderlich. Sie müssen jedoch einen Gasthörerschein beantragen. Der ist stets auf das aktuelle Semester beschränkt. Wenn Sie das Gasthörerstudium fortsetzen möchten, müssen Sie dies jeweils neu für das folgende Semester beantragen.

Informationen zu den Gebühren und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität (Link in der rechten Spalte).