Klangkunst-Komposition (M.Mus.)

Seit Wintersemester 2009/10 ist es erstmals an einer deutschen Musikhochschule möglich, einen Abschluss in Klangkunst-Komposition zu erwerben. Der Master-Studiengang Klangkunst-Komposition richtet sich gleichermaßen an Musiker/innen und Künstler/innen, die nach einem ersten Abschluss weitere künstlerische Kompetenzen auf dem Gebiet der Klangkunst-Komposition erwerben möchten.

Der Studiengang basiert auf den neuesten Entwicklungen eines intermediären Musik- und Kunstverständnisses, das sich in den zwei vergangenen Dekaden ausgeprägt hat. Hier fokussieren sich Strömungen der Neuen Musik, der elektronischen Komposition, der Klangkunst, der audiovisuellen Kunst und der radiophonen Kunst, der Ars Acustica, zu einer thematischen Einheit. Auf höchstem künstlerischen Niveau werden kompositorische Ansätze mit Schwerpunkt auf verräumlichenden und intermediären Kompositionsstrategien erforscht und weiterentwickelt. Dazu gehört die Entwicklung von Raumklang- bzw. Klanginstallationen genauso wie performative Konzepte oder mediale Repräsentationen.

Neben einer eigenständigen kompositorischen oder künstlerischen Tätigkeit sind zukünftige Arbeitsfelder in den Medien, im Radio oder in der neuen künstlerischen Klangraumgestaltung für Museen zu sehen.

Überblick über den Studiengang

Regelstudienzeit 4 Semester (2 Jahre)
Gesamtumfang 120 Leistungspunkte
44 SWS
Zulassungsvoraussetzung

Bestehen einer Eignungsprüfung,

Bachelorabschluss im Fach Musik oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht oder
Bachelorabschluss im Fach Kunst oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht.
Bei Vorliegen einer hohen künstlerischen Befähigung, festgestellt durch die Eignungsprüfung, ist auch die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, die einen anderen Studiengang abgeschlossen haben, möglich.

Englische Sprachkenntnisse

Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsbe­rechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutsch­sprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse oder durch ein Gespräch mit der Prüfungskommission im Rahmen der Eignungsprüfung. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.

Studienbeginn im Winter- und Sommersemester möglich
Abschluss Master of Music (M.Mus.)
(Klangkunst-Komposition)
Studienziel Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Klangkunst-Komposition sind in der Lage, eigenständig auf höchstem künstlerischen Niveau künstlerische Konzepte im Themenbereich Klangkunst-Komposition zu entwickeln und umzusetzen. Sie sind qualifiziert, als freischaffender Künstler oder als freischaffende Künstlerin mit eigenständiger künstlerischer Persönlichkeit und Handlungskompetenz künstlerische Arbeiten zu realisieren, die am Kunstmarkt, in Museen, Galerien und bei einschlägigen Festivals professionelle Resonanz finden. Durch die parallel erworbenen Fähigkeiten können die Kompetenzen auch in weitere Berufsfelder eingebracht werden, z.B. in Medien und Medienproduktion sowie in Beratung und Konzeptionierung von Projekten.
Studieninhalte

Das Studium umfasst die Pflichtmodule:

1. Hauptfach l und ll

Hauptfach Klangkunst-Komposition

2. Künstlerische Praxis l, ll und III

projektarbeit einschließlich Tonstudiopraxis u. Medienkompetenz, Kolloquium, Projektrealisierung

3. Theoretische Grundlagen

Historische Einführung, Kompositionstechniken des 20. und 21. Jahrhunderts, Akustik, Wahrnehmungslehre und klangspezifische Hörschulung

Modulprüfungen nach dem 2., 3. und 4. Semester,
Master-Prüfung nach dem 4. Semester
Nähere Informationen siehe fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung bzw. Modulhandbuch.

Master-Prüfung
  1. studienbegleitende Modulprüfungen
  2. Realisierung eines künstlerischen Projekts inklusive Konzeptentwurf
  3. Masterarbeit, künstlerisch-praktischer Teil
  4. Masterarbeit, schriftlich-theoretischer Teil
  5. Mündliche Prüfung

Anforderungen in der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird als zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt:

Vorauswahl: Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen wählt die Eignungsprüfungskommission diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, die zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Diese Bewerberinnen und Bewerber erhalten 6 bis 12 Wochen vor dem Eignungsgespräch ein Thema für eine für das Eignungsgespräch vorzubereitende Projektskizze.

Eignungsgespräch: In einem Eignungsgespräch von in der Regel 30 bis 45 Minuten, mindestens 20 Minuten je Bewerberin oder Bewerber, wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Klangkunst-Komposition erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und ferner auch über eine hinreichende Motivation für das Studium verfügt. Im Rahmen des Eignungsgesprächs stellen die Bewerberinnen und Bewerber die vorbereitete Projektskizze vor. Gegenstand des Gesprächs sind weiterhin die künstlerische Vorbildung sowie die allgemeinen Interessen der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Im Eignungsgespräch wird über die für diesen Masterstudiengang erforderlichen besonderen Anforderungen und die Erwartungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers gesprochen.

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung sind einzureichen:

  • Lebenslauf
  • Schriftliche Begründung für die Bewerbung in diesem Studiengang
  • studiengangsbezogene Arbeitsproben
  • Darstellung der geplanten künstlerischen Projekte im angestrebten Studium sowie einer künstlerischen Projektskizze im Bereich Klangkunst-Komposition

Das Thema für die Projektskizze wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.