Häufige Fragen zu Bewerbung und Eignungsprüfung

Wir haben hier einige häufige Fragen im Zusammenhang mit Bewerbung und Eignungsprüfung aufgelistet und beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben oder persönliche Beratung suchen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro, wir helfen Ihnen gerne!

Kann ich als Gasthörer/in an Lehrveranstaltungen teilnehmen?

Jederzeit können Sie kurzfristig in unseren Gruppen-Lehrveranstaltungen hospitieren. Viele Studieninteressierte nutzen diese Möglichkeit, um sich über die Anforderungen eines Musikstudiums zu informieren. Wenn Sie jedoch regelmäßig im Sinn der Fort- und Weiterbildung Lehrveranstaltungen der Hochschule für Musik Mainz besuchen möchten, benötigen Sie einen (kostenpflichtigen) Gasthörerschein. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Gasthörerschaft.

Kann man auch ohne Abitur Musik studieren?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies in einigen Studiengängen der Hochschule für Musik möglich. Weitere Informationen auf der Seite Studium ohne Abitur.

Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?

Nein. Wir empfehlen eine Beratung vor der Bewerbung um die Zulassung zur Eignungsprüfung.

Ich mache gerade Abitur. Kann ich das Abi-Zeugnis für die Bewerbung nachreichen?

Ja. Bitte bewerben Sie sich in jedem Fall fristgerecht und fügen Sie eine formlose Bescheinigung Ihrer Schule bei, dass Sie derzeit das Abitur ablegen. Reichen Sie ihr Abiturzeugnis per Email nach, sobald Sie es erhalten haben.

Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Was kann ich tun?

Leider nichts - versuchen Sie es zum nächst möglichen Termin noch einmal. Ausschlussfristen für die Zulassung zur Eignungsprüfung werden auf unserer Homepage unter Zeittafel und Fristen rechtzeitig veröffentlicht.

Kann man sich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?

Sie können sich jeweils nur für einen Studiengang der Hochschule für Musik Mainz bewerben.

Kann ich mich mit einer bestandenen Eignungsprüfung erneut bewerben?

Die Eignungsprüfung behält ihre Gültigkeit für die beiden auf den Prüfungstermin folgenden Semester, also ein Jahr. Mit dem Ergebnis der Eignungsprüfung können Sie in diesem Zeitraum ohne erneute Eignungsprüfung für eine Studienplatzvergabe berücksichtigt werden. Eine erneute Bewerbung an der HfM ist nicht nötig, allerdings eine erneute Bewerbung an der Johannes Gutenberg-Universität für den Studienplatz!

Wie oft kann ich an einer Eignungsprüfung teilnehmen?

Für denselben Studiengang: zwei Mal. Dies ist in den Prüfungsordnungen bzw. der Eignungsprüfungsordnung festgelegt.

Bietet die Hochschule Vorbereitungskurse für die Eignungsprüfung an?

Ja, wir bieten Vorbereitungskurse an. Die Kurse umfassen Satzlehre und Hörschulung und werden in zwei Ausrichtungen angeboten: Klassik sowie Jazz und populäre Musik. InteressentInnen für ein Studium der Schulmusik (Lehramt an Gymnasien) können zusätzlich einen Kurs in Schulpraktischem Klavierspiel ("Schupra") belegen.
Die Kurse finden während der Vorlesungszeit in der Hochschule für Musik Mainz statt, die Teilnahme ist gebührenpflichtig. Aktuelle Termine werden jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit veröffentlicht.

Gibt es Musterklausuren zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung?

Auf der Seite Tipps zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung können Sie Musterklausuren herunterladen.

Was ist mit "Prüfungsprogramm" auf dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung gemeint?

Das Prüfungsprogramm ist die Auflistung der Stücke, die Sie in der Eignungsprüfung spielen/singen werden. Es ist für alle Instrumental-/Vokalprüfungen erforderlich und kann bis zwei Wochen vor der Prüfung geändert werden.

Was ist mit "Repertoireliste" auf dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung gemeint?

Die Repertoireliste umfasst die wesentlichen musikalischen Werke, die Sie bisher erarbeitet haben. Sie ist nur für das jeweilige Hauptfach erforderlich und rein informativ; sie wird also in der Eignungsprüfung nicht abgefragt bzw. überprüft.

Kann ich für die Eignungsprüfung in Jazz und populärer Musik meine eigene Band mitbringen?

Nein, das ist nicht möglich. Sie spielen oder singen zusammen mit Studierenden der Hochschule für Musik Mainz. Eine Ausnahmeregelung gilt für Sängerinnen und Sänger; sie können eine/n Begleiter/in mitbringen.

Kann ich bei einer Eignungsprüfung als Gast zuhören?

Externe Gäste sind leider nicht zugelassen. Eignungsprüfungen sind hochschulöffentlich, d.h. nur Angehörige der Hochschule für Musik Mainz - Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bereits eingeschriebene Studierende - können zuhören.

Werden woanders erbrachte Studienleistungen anerkannt?

Bereits erbrachte, nachgewiesene Studienleistungen werden für das Studium angerechnet, sofern sie für den gewählten Studiengang an der Hochschule für Musik Mainz relevant sind. Die Anerkennung im Einzelnen erfolgt nach bestandener Eignungsprüfung. Die Eignungsprüfung muss vollständig abgelegt werden. Wir empfehlen eine rechtzeitige Beratung im Studienbüro.

Bis wann ist eine Abmeldung von der Prüfung möglich?

Falls Sie an der Eignungsprüfung nicht teilnehmen, ist eine Abmeldung per E-Mail an studienbuero-hfm@uni-mainz.de bis spätestens einen Tag vor der Prüfung möglich. Treten Sie die Prüfung nicht an, ohne sich vorher schriftlich abgemeldet zu haben, wird die Prüfung als nicht bestanden (Fehlversuch) gewertet.