Teilnahmebedingungen für Kurse

Auf dieser Seite finden Sie die Vertragsbedingungen für unsere Kurse.

Vertragsbedingungen für Vorbereitungskurse

  1. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung nach Zahlung der Teilnehmergebühr
    mit der Hochschule für Musik Mainz zustande.
  2. Die Teilnehmergebühr ist bis zum Kursbeginn zu zahlen.
  3. Die Vorbereitungskurse umfassen das beschriebene Angebot.
  4. Die Vorbereitungskurse beginnen und enden zu den in der Beschreibung angegebenen Terminen.
  5. Treten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer von den Vorbereitungskursen zurück, kann die Hochschule für
    Musik Mainz als Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Rücktritt muss schriftlich
    erfolgen. Die Hochschule für Musik Mainz hat den Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt.
    Der Rücktritt bis zum Anmeldeschluss ist kostenfrei.
    Bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss erhebt die Hochschule für Musik Mainz 50% der Teilnahmegebühr
    als Bearbeitungskosten.
  6. (nur im Fall von Präsenzunterreicht) Beschädigt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer die Einrichtung der
    Hochschule für Musik Mainz, so haftet sie oder er für entstehende Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Hochschule für Musik Mainz kann die Teilnehmerin oder den Teilnehmer in diesem Fall von der weiteren Teilnahme am Vorbereitungskurs ausschließen, ohne dass seitens der Teilnehmerin oder des Teilnehmers hieraus gegenüber der Hochschule für Musik Mainz Ansprüche hergeleitet oder Verpflichtungen gegenüber der Hochschule für Musik Mainz geltend gemacht werden können.
    Eine Haftung für Schäden wird seitens der Hochschule für Musik Mainz nicht übernommen. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen erfolgt auf eigene Gefahr. Auf die Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche wird seitens der Teilnehmerin oder des Teilnehmers verzichtet und die Hochschule für Musik Mainz insofern von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt.
  7. Mit der Anmeldung erkläre ich mich einverstanden, dass Videos und Audioaufnahmen, die während der Vorbereitungskurse entstehen und auf denen ich abgebildet bin oder an denen ich mitgewirkt habe, zu Zwecken der Veranstaltungsnachbereitung und Berichten angefertigt werden.
  8. Sollte die Vorbereitungskurse aus Gründen höherer Gewalt oder nur bei einer Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden, wird im Falle einer Unterschreitung dieser Zahl die Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber der Hochschule für Musik Mainz bestehen nicht.
  9. Die Hochschule für Musik Mainz behält sich weiter vor, in Ausnahmefällen einen Dozentenwechsel oder eine Änderung des Veranstaltungsablaufs vorzunehmen. In diesem Fall sind Rücktritt und eine Minderung der Teilnehmergebühr ausgeschlossen.