Das Studium umfasst die folgenden Module:
Musiktheorie I
- Hauptfach Satzlehre
- Hauptfach Gehörbildung
- Form- und Strukturanalyse
- Analyse
- Klavierpraxis
Hauptfach II
- Hauptfach Satzlehre
- Hauptfach Gehörbildung
- Analyse
- Instrumentation
- Klavierpraxis
Musikalische Praxis I
- Instrumentales Hauptfach (Klavier) oder Gesang
- Nebenfach Klavier oder Gesang
- Ensemble/Hochschulchor/Orchester
Musikalische Praxis II
- Instrumentales Hauptfach (Klavier) oder Gesang
- Ensemble/Hochschulchor/Orchester
Musikwissenschaft I
- Einführung in die Musikwissenschaft
- Musikgeschichte
- Seminar Musikwissenschaft
- Methoden und Fragestellungen der Musikwissenschaft
- Musikgeschichte in Beispielen
Musikwissenschaft II
- Musikgeschichte
- Musikgeschichte vor 1600
- Musikgeschichte vor 1600
- Praxisfelder der Musikwissenschaft
Musiktheorie und Musikwissenschaft
- Musikgeschichte nach 1600
- Musikgeschichte nach 1600
- Systematische Musikwissenschaft ODER Musikwissenschaft im Dialog
- Analyse
Musikpädagogik
- Einführung in die Musikpädagogik I und II
- Musikpädagogische Projektarbeit
Abschlussmodul
- Musiktheorie
- Bachelor-Arbeit
Weitere Informationen in den jeweiligen Studienverlaufsplänen und im Modulhandbuch
Genauere Informationen finden Sie im Studienverlaufsplan und im Modulhandbuch für den Studiengang.
Prüfungsdauer ca. 30 Minuten
- Generalbass des frühen 18. Jahrhunderts (Vom-Blatt-Spiel)
- Analyse eines Werkausschnitts (Vorbereitungszeit: keine)
- Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme
- Höranalyse einer Harmoniefolge
- von notierten oder gespielten Rhythmen
- Kolloquium zur Musiktheorie
Prüfungsdauer ca. 120 Minuten
- Aufgaben aus den Bereichen Allgemeine Musiklehre, Satzlehre und Gehörbildung
Prüfungsdauer ca. 15 Minuten
Prüfung im instrumentalen Hauptfach Klavier (Klassik)
- Vortrag dreier Werke aus verschiedenen Stilepochen
- Vom-Blatt-Spiel eines leichten bis mittelschweren unbekannten Werks
ODER
Prüfung im instrumentalen Hauptfach Klavier (Jazz und Populäre Musik)
- Vortrag dreier Werke aus mindestens zwei unterschiedlichen Stilistiken mit Band. Ein Werk soll eine Eigenkomposition sein, mindestens ein Werk soll improvisatorische Anteile haben
- Vom-Blatt-Spiel eines leichten bis mittelschweren unbekannten Werks aus dem Bereich Klassik
ODER
Prüfung im Hauptfach Gesang (Klassik)
- Auswendiger Vortrag dreier Werke aus verschiedenen Stilepochen
- Vom-Blatt-Singen eines leichten bis mittelschweren unbekannten Werks
- Auswendiger Vortrag eines vorbereiteten Textes
ODER
Prüfung im Hauptfach Gesang (Jazz und Populäre Musik)
- Auswendiger Vortrag von drei vorbereiteten Stücken unterschiedlicher Stilistik (z.B. Swing, Latin, Pop, Ballade). Eines der Stücke sollte improvisatorische Anteile enthalten. Eine Band wird gestellt. Einer der Titel kann auch eine Solotranskription oder ein vollständig ausnotiertes Stück sein. Eines der Stücke ist unverstärkt zu singen.
- Vom-Blatt-Singen eines leichten bis mittelschweren unbekannten Stücks
- Auswendiger Vortrag eines vorbereiteten Textes.
Prüfungsdauer ca. 10 Minuten
Prüfung im instrumentalen Nebenfach Klavier (Klassik)
- Vortrag zweier einfacher Werke aus verschiedenen Stilepochen
ODER
Prüfung im instrumentalen Nebenfach Klavier (Jazz und Populäre Musik)
- Vortrag zweier einfacher Werke aus dem Bereich Jazz und Populäre Musik
- Improvisatorische Anteile sind erwünscht, aber nicht verpflichtend
ODER
Prüfung im Nebenfach Gesang (Klassik)
- Auswendiger Vortrag zweier Kunstlieder oder eines Kunstlieds und einer Arie oder eines Kunstlieds und eines Songs zum Nachweis einer gesunden Singstimme
- Auswendiger Vortrag eines vorbereiteten Textes
ODER
Prüfung im Nebenfach Gesang (Jazz und Populäre Musik)
- Auswendiger Vortrag zweier Werke unterschiedlicher Stilistik (z. B. Swing, Latin, Pop, Ballade etc.) zum Nachweis einer gesunden Singstimme
- Auswendiger Vortrag eines vorbereiteten Textes
Für die Zulassung zum Studium sind nötig:
- Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 und § 65 Abs. 1 HochSchG Mainz in der aktuellen Fassung.
- Bestehen der Eignungsprüfung
- ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse, ein Nachweis ist nicht nötig
- Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (Niveau DSH-1-GERR) zu erbringen. ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2)“ erforderlich.
- Detaillierte Informationen finden Sie in § 2 der Studienordnung.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Musik Mainz bewerben. Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen und der Eignungsprüfung finden Sie auf der Seite Bewerbung.
Wichtige Termine
Anmeldung zur Eignungsprüfung für das SoSe 2027: 1.9.2026 – 1.11.2026 (nur für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester)
Antrag auf Anerkennung ausländischer Zeugnisse: bitte beachten: Sonderfall für Bewerbungen zum SoSe 2027
Bewerbung um den Studienplatz bei der JGU : Anfang Dezember bis 15.01.2027
Eignungsprüfung B.A. Musiktheorie: Zeitraum 7./8. und 11./12. Januar 2027