Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein Studium an unserer Musikhochschule bewerben.
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zu den benötigten Unterlagen.
Das Bestehen einer Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums.
An wen kann ich mich wenden?
Sie möchten an der Hochschule für Musik Mainz studieren?
Darüber freuen wir uns sehr!
Bitte füllen Sie unten stehendes Bewerbungsformular aus und senden dieses ab.
Sie erhalten dann eine E-Mail mit weiteren Informationen.
Ein zusätzliches Einreichen Ihrer Unterlagen per Post ist NICHT nötig.
Es werden KEINE Gebühren für die Anmeldung zur Eignungsprüfung erhoben.
Das Bestehen einer Eignungsprüfung ist in allen Studiengängen die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. In der Eignungsprüfung sollen Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie die für ein Musikstudium erforderlichen künstlerischen und musiktheoretischen Fähigkeiten besitzen. Außerdem sollen sie erkennen lassen, dass sie in der Lage sind, das angestrebte Studienziel in der Regelstudienzeit zu erreichen. Den rechtlichen Rahmen für die Durchführung der Eignungsprüfung bildet die Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik.
Eignungsprüfungen können, je nach Studiengang, aus mehreren Teilen bestehen:
- künstlerisch-praktischer Teil (Vorspiel bzw. Vorsingen)
- musiktheoretischer Teil (Hörschulung, Satzlehre)
- evtl. weitere Anforderungen (z.B. ein Aufnahmegespräch).
Die unterschiedlichen Anforderungen finden Sie hier: "Studienangebot" bzw. in unserem Download-Center.
Die Eignungsprüfungen finden zu bestimmten Terminen statt. Darüber hinaus haben wir Ihnen Tipps zu den Prüfungen bereitgestellt und bieten Vorbereitungskurse an. Weitere Infos siehe unten.
Für die Eignungsprüfungen werden keine Gebühren erhoben.
Wir haben hier einige häufige Fragen im Zusammenhang mit Bewerbung und Eignungsprüfung aufgelistet und beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben oder persönliche Beratung suchen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro, wir helfen Ihnen gerne!
Wir freuen uns über internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber! Wenn Sie an der Hochschule für Musik einen Studienabschluss erwerben möchten, ist neben dem Bestehen der Eignungsprüfung eine Reihe weiterer Regelungen zu beachten. Dies betrifft u.a. Ihre Hochschulzugangsberechtigung und Ihre deutschen Sprachkenntnisse.
Hier werden nur die Zulassungszahlen für die Studiengänge veröffentlicht, deren Kapazität im Rahmen der Kapazitätsgebundenen Eignungsprüfung ermittelt wird.
Es gibt Studiengänge (z.B. B.Mus. Kirchenmusik, M.Mus. Kirchenmusik, M.Mus. Orgelliteraturspiel, M.Mus. Orgelimprovisation, B.Ed. Lehramt ab 2. Fachsemester, B. Mus. EMP, B.A. Musiktheorie, M.Mus. Musiktheorie), deren Kapazität nicht im Rahmen der Kapazitätsgebundenen Eignungsprüfung ermittelt wird.
Die Zahlen für das Wintersemester werden im Anschluss an die nächsten Eignungsprüfungen veröffentlicht.
Hier finden Sie die Zulassungszahlen für die Studiengänge:
- Jazz/ Populäre Musik (B. Mus. und M.Mus.)
- Gesang (B.Mus .und M. Mus.)
- Orchesterinstrumente (B.Mus. und M. Mus.)
- Klavier (B.Mus. und M. Mus.)
- Klangkunst (M.Mus.)
- Liedbegleitung
- sowie für Elementare Musikpädagogik und Schulmusik (B. Ed) (EMP und Schulmusik nur 1. Fachsemester - weitere Fachsemester nicht zulassungsbeschränkt)
Bitte beachten Sie: Die hier aufgeführten Zahlen dienen der Orientierung und betreffen nur zulassungsbeschränkte Studiengänge. Verbindlich sind die Informationen, die vom Studierendensekretariat der Universität bzw. der Stabstelle Zulassung Internationales ausgegeben werden.