Die Wahl für den künstlerischen bzw. pädagogischen Schwerpunkt erfolgt ab dem 5. Semester über die Auswahl der belegten Module.

  • Alle Studierenden absolvieren die gleiche Eignungsprüfung
  • Studium in den ersten vier Semestern ohne Schwerpunkt
  • Keine Übergangsprüfung
  • IP-Schwerpunkt erfordert höheren Sprachnachweis DSH-2 (muss zum Ende des 4. Semesters vorliegen)
  • Zeugnis weist den Schwerpunkt explizit aus

künstlerisch: mehr Probespieltraining, Kammermusik
und künstlerisches Wahlpflichtmodul

pädagogisch: mehr IP, Praktikum,
künstlerisch-pädagogisches Wahlpflichtmodul sowie künstlerisch-pädagogisches Projekt zusätzlich zum Abschlusskonzert

Das Studium umfasst die folgenden Module:

  • Künstlerisches Hauptfach Klavier
  • Nebenfach I: Gesang
  • Ensemble: Kammermusik, Liedbegleitung, Ensemble, Hochschulchor
  • Musiktheorie: Satzlehre, Gehörbildung, Höranalyse, Form- und Strukturanalyse, Instrumentation
  • Musikerschließung: Musikgeschichte, Musikphilosophie und Ästhetik, Historisch informierte Aufführungspraxis, Werkanaylse, Analyse Neue Musik, Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens
  • Musik und ihre Vermittlung (Grundlagen): Allgemeine Musikpädagogik, Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts
  • Instrumental- und Gesangspädagogik: Fachdidaktik des Hauptfachs (Theorie und Praxis), Musikvermittlung
  • Beruf und Karriere: Professionalisierung, Medienkompetenz
  • Gesund Musizieren: Musikphysiologie und Musikmedizin, Körperorientierte Ansätze

sowie im Schwerpunkt
künstlerische Ausbildung (kA)

  • Nebenfach II: Cembalo
  • Vertiefung Kammermusik und Liedbegleitung: Kammermusik/Liedbegleitung/Korrepetition
  • Vertiefungsmodul aus dem Wahlpflichtangebot der HfM
  • Abschlussmodul: Künstlerisch-praktische Abschlussprüfung

sowie im Schwerpunkt Instrumentalpädagogik (IP)

  • Nebenfach II: Schulpraktisches Klavierspiel
  • Zusatzmodul Instrumental- und Gesangspädagogik
  • Vertiefungsmodul aus dem Wahlpflichtangebot (Studienbereich Musikpädagogik)
  • Praktikum
  • Abschlussmodul: Künstlerische Abschlussprüfung, Künstlerisch-pädagogisches Projekt ODER wissenschaftliche Bachelorarbeit

Weitere Informationen in den jeweiligen Studienverlaufsplänen und im Modulhandbuch

Genauere Informationen finden Sie im Studienverlaufsplan und im Modulhandbuch für den Studiengang.

Prüfungsdauer ca. 15 Minuten

  • Vortrag von vier Werken, je eines aus der Generalbasszeit (Bach, Händel etc.), eines aus der Klassik (Haydn, Mozart, Beethoven etc.), eines aus der Romantik oder dem Impressionismus (Schubert, Schumann, Brahms etc.) und eines aus der Moderne
  • Vom-Blatt-Spiel mittelschweren Werks

  • Prüfungsform: Schriftliche Prüfung
  • Aufgaben aus den Bereichen Allgemeine Musiklehre, Satzlehre und Gehörbildung.
  • Prüfungsdauer: 120 Minuten.
  • Die Prüfung findet als Take-Home-Klausur statt.

Für die Zulassung zum Studium sind nötig:

  • Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 und § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG.
    Abweichend davon ist der qualifizierte Sekundarabschluss I (zum Beispiel Abschluss der Realschule) ausreichend, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Eignungsprüfung gemäß § 2 der Ordnung für die Eignungsprüfung der Hochschule für Musik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in der aktuellen Fassung in dem gewählten künstlerischen Hauptfach mit mindestens der Punktzahl 13 bestanden hat und die Eignungsprüfung insgesamt bestanden wurde. Abweichungen regelt der jeweilige fachspezifische Anhang
  • Bestehen der Eignungsprüfung
  • ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse, ein Nachweis ist nicht nötig
  • Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist für die Einschreibung der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 zu erbringen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung. Abweichungen hiervon sowie besondere Regelungen für die Wahl der Schwerpunkte regelt der jeweilige fachspezifische Anhang. Sofern die Schwerpunktwahl einen höheren Nachweis als B2 erfordert, ist dieser bis zum Ablauf des 4. Fachsemesters zu erbringen
  • Detaillierte Informationen finden Sie in § 2 der Studienordnung.

Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Musik Mainz bewerben. Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen und der Eignungsprüfung finden Sie auf der Seite Bewerbung.

Wichtige Termine

Anmeldung zur Eignungsprüfung für das SoSe 2027: 1.9.2026 – 1.11.2026 (nur für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester)

Antrag auf Anerkennung ausländischer Zeugnisse: bitte beachten: Sonderfall für Bewerbungen zum SoSe 2027

Bewerbung um den Studienplatz bei der JGU : Anfang Dezember bis 15.01.2027

Eignungsprüfung B.Mus. Klavier: Zeitraum 7./8. und 11./12. Januar 2027