Bitte beachten Sie, dass dieser Studiengang in der Regel nur in denjenigen Fächern möglich ist, in denen die Hochschule für Musik über hauptamtlich Lehrende verfügt.
Die Eignungsprüfung erfolgt im Rahmen eines Eignungsgespräches von in der Regel 30 bis 45 Minuten, mindestens 20 Minuten je Bewerberin oder Bewerber. Hierbei wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Fach Klangkunst-Komposition („Meisterschülerstudium“) erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und ferner auch über eine hinreichende Motivation für das Studium verfügt. Im Rahmen des Eignungsgesprächs stellen die Bewerberinnen und Bewerber ihre bisherige künstlerische Arbeit vor. Gegenstand des Gesprächs sind weiterhin die künstlerische Vorbildung sowie die allgemeinen Interessen der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Im Eignungsgespräch wird über die für diesen Studiengang erforderlichen besonderen Anforderungen und die Erwartungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers gesprochen. Sollte die Anreise nach Mainz eine außergewöhnliche Härte darstellen, kann das Eignungsgespräch in Ausnahmefällen per Skype durchgeführt werden.
Dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellung im „Meisterschülerstudium“ sind beizufügen:
- 1. der Nachweis gemäß Absatz 2 Nr. 2 (Diplomzeugnis, Staatsexamen oder Zeugnis eines Masterstudiengangs);
- 2. Lebenslauf;
- 3. schriftliche Begründung für die Bewerbung in diesem Studiengang;
- 4. studiengangsbezogene Arbeitsproben wie z.B. Video, Bildmaterial, Texte, CDs, Katalog usw.;
- 5. Darstellung der geplanten künstlerischen Projekte im angestrebten Studium.