Sie interessieren sich für ein Studium an unserer Musikhochschule?
Darüber freuen wir uns sehr!
Mit den folgenden Informationen wollen wir Ihnen helfen, sich im Bewerbungsprozess richtig zu orientieren.
Sie finden auf dieser Seite alle Infos zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens, zu Fristen und erforderlichen Unterlagen.
Bitte beachten Sie die grundlegenden Informationen zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse und den jeweiligen Sprachanforderungen Ihres Studiengangs!
Antrag auf Anerkennung ausländischer Zeugnisse:
Online-Anmeldung beim Studierendenservice / Zulassung International-Anerkennung.
Haben Sie am Ende Fragen, melden Sie sich gerne beim Studienbüro.
Das Bestehen einer Eignungsprüfung ist in allen Studiengängen Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird Ihnen kurz nach der Eignungsprüfung schriftlich mitgeteilt.
Musterklausur Musiktheorie
Musterklausur Jazz/Pop mit Lösungsblatt
Wir haben hier einige häufige Fragen im Zusammenhang mit Bewerbung und Eignungsprüfung aufgelistet und beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben oder persönliche Beratung suchen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro, wir helfen Ihnen gerne!
Nein. Wir empfehlen eine Beratung vor der Bewerbung um die Zulassung zur Eignungsprüfung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies in einigen Studiengängen der Hochschule für Musik möglich. Weitere Informationen unter §2 Eignungsprüfungsordnung.
Ja. Bitte bewerben Sie sich in jedem Fall fristgerecht und fügen Sie eine formlose Bescheinigung Ihrer Schule bei, dass Sie derzeit das Abitur ablegen. Reichen Sie ihr Abiturzeugnis per Email nach, sobald Sie es erhalten haben.
Jederzeit können Sie kurzfristig in unseren Gruppen-Lehrveranstaltungen hospitieren. Viele Studieninteressierte nutzen diese Möglichkeit, um sich über die Anforderungen eines Musikstudiums zu informieren. Wenn Sie jedoch regelmäßig im Sinn der Fort- und Weiterbildung Lehrveranstaltungen der Hochschule für Musik Mainz besuchen möchten, benötigen Sie einen (kostenpflichtigen) Gasthörerschein. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Gasthörerschaft.
Leider nichts – versuchen Sie es zum nächst möglichen Termin noch einmal. Ausschlussfristen für die Zulassung zur Eignungsprüfung werden auf unserer Homepage unter Zeittafel und Fristen rechtzeitig veröffentlicht.
Sie können sich jeweils nur für einen Studiengang der Hochschule für Musik Mainz bewerben.
Die Eignungsprüfung behält ihre Gültigkeit für die beiden auf den Prüfungstermin folgenden Semester, also ein Jahr. Mit dem Ergebnis der Eignungsprüfung können Sie in diesem Zeitraum ohne erneute Eignungsprüfung für eine Studienplatzvergabe berücksichtigt werden. Eine erneute Bewerbung an der HfM ist nicht nötig, allerdings eine erneute Bewerbung an der Johannes Gutenberg-Universität für den Studienplatz!
Bereits erbrachte, nachgewiesene Studienleistungen werden für das Studium angerechnet, sofern sie für den gewählten Studiengang an der Hochschule für Musik Mainz relevant sind. Die Anerkennung im Einzelnen erfolgt auf Antrag nach der Immatrikulation. Dazu müssen alle notwendigen Unterlagen (wie z.B. Zeugnisse/Studienleistungen) bereits zur Bewerbung vorliegen.
Die Eignungsprüfung muss vollständig abgelegt werden.
Wir empfehlen eine rechtzeitige Beratung im Studienbüro.
Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie hier.
Anmeldung zur Eignungsprüfung: Das Studienbüro der Hochschule für Musik Mainz prüft, ob Sie die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung in dem von Ihnen gewünschten Studiengang erfüllen und ob die eingereichten Bewerbungsunterlagen vollständig sind. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bewerbung bei der Universität: Sie haben Ihre Bewerbung abgeschickt, und jetzt? Jetzt brauchen Sie erst einmal Geduld. Ihre Bewerbung durchläuft nun mehrere Schritte, die Sie hier nachvollziehen können. Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich abhängig von Bewerbungsverfahren und ggf. dem Bewerbungszeitpunkt. Das Studierenden Service Center der Universität bearbeitet Ihren Antrag auf Zulassung, ggf. in Absprache mit dem Studienbüro der Hochschule für Musik.
Für denselben Studiengang: zwei Mal. Dies ist in den Prüfungsordnungen bzw. der Eignungsprüfungsordnung festgelegt.
Ja, wir bieten Vorbereitungskurse an. Die Kurse umfassen Satzlehre und Hörschulung und werden in zwei Ausrichtungen angeboten: Klassik sowie Jazz und populäre Musik. InteressentInnen für ein Studium der Schulmusik (Lehramt an Gymnasien) können zusätzlich einen Kurs in Schulpraktischem Klavierspiel („Schupra“) belegen.
Die Kurse finden i. d. R. während der Vorlesungszeit in der Hochschule für Musik Mainz statt, die Teilnahme ist gebührenpflichtig. Aktuelle Termine werden jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit veröffentlicht.
Bei Tipps zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung (im Abschnitt Informationen zur Eignungsprüfung) können Sie Musterklausuren herunterladen.
Das Prüfungsprogramm ist die Auflistung der Stücke, die Sie in der Eignungsprüfung spielen/singen werden. Es ist für alle Instrumental-/Vokalprüfungen erforderlich und kann bis zwei Wochen vor der Prüfung geändert werden.
Die Repertoireliste umfasst die wesentlichen musikalischen Werke, die Sie bisher erarbeitet haben. Sie ist nur für das jeweilige Hauptfach erforderlich und rein informativ; sie wird also in der Eignungsprüfung nicht abgefragt bzw. überprüft.
Nein, das ist nicht möglich. Sie spielen oder singen zusammen mit Studierenden der Hochschule für Musik Mainz. Eine Ausnahmeregelung gilt für Sängerinnen und Sänger; sie können eine/n Begleiter/in mitbringen.
Externe Gäste sind leider nicht zugelassen. Eignungsprüfungen sind hochschulöffentlich, d.h. nur Angehörige der Hochschule für Musik Mainz – Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bereits eingeschriebene Studierende – können zuhören.
Falls Sie an der Eignungsprüfung nicht teilnehmen, ist eine Abmeldung per E-Mail an studienbuero-hfm@uni-mainz.de bis spätestens einen Tag vor der Prüfung möglich. Treten Sie die Prüfung nicht an, ohne sich vorher schriftlich abgemeldet zu haben, wird die Prüfung als nicht bestanden (Fehlversuch) gewertet.
Wir freuen uns über internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber! Wenn Sie an der Hochschule für Musik einen Studienabschluss erwerben möchten, ist neben dem Bestehen der Eignungsprüfung eine Reihe weiterer Regelungen zu beachten. Dies betrifft u.a. Ihre Hochschulzugangsberechtigung und Ihre deutschen Sprachkenntnisse.
An wen kann ich mich wenden?
Für die Bewerbung / Zulassung zur Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik Mainz ist das Studienbüro der HfM zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich an das Studienbüro.
Für die Bewerbung an der JGU ist das Studierendensekretariat der Universität zuständig und nicht der Fachbereich. Alle Informationen dazu gibt es auf dem Bewerbungsportal der Uni Mainz..
Allgemeine Fragen zum Studium an der JGU, zu Studienkonten und zur Einschreibung finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.
Spezielle Fragen zu Studieninhalten, Voraussetzungen, Berufsfeldern beantwortet Ihnen der für Sie zuständige Studienfachberater.