An dieser Stelle fassen wir für unsere Studierenden sowie für Eignungsprüflinge die am häufigsten gestellten Fragen sowie Antworten auf die Situation an der HfM währen der Corona-Pandemie zusammen. Studierende finden detaillierte Informationen zum aktuellen Lehr- und Prüfungsbetrieb an der Johannes Gutenberg-Universität außerdem auf der Seite der Abteilung Studium und Lehre.
FAQ zum Studium
UPDATE: Schließung der Hochschule vom 19.12.-10.01. und erneuter Notbetrieb
Ja, aber nur nach vorheriger persönlicher Anmeldung. Alle üb-berechtigten Studierenden wurden angeschrieben und in ein MS Team integriert, wodurch sie sich in eine Raumbelegungsliste eintragen können. Dabei sind unbedingt die dort hinterlegten Regeln zur Raumbuchung zu beachten! Für den eingeschränkten Übebetrieb in der Hochschule für Musik Mainz ist außerdem den Hygieneregeln zu folgen.
Ansonsten befindet sich die HfM im sogenannten "eingeschränkten Regelbetrieb". Der Zutritt zum und Aufenthalt im Gebäude ist nur unmittelbar zu den reservierten Übzeiten erlaubt sowie zu den angemeldeten und erlaubten Präsenzunterrichten.
Seit dem 19. März ist die Hochschulbibliothek bis auf Weiteres geschlossen, bietet allerdings einen Service für Bestellungen aus den Bereichen Musik / Musikwissenschaft an.
Die Universitätsbibliothek öffnet sukzessiv wieder ihre Standorte und Arbeitsplätze. Genauere Informationen finden Sie auf der Website der UB. Die Rückgabefristen bereits entliehener Medien wurden entsprechend angepasst, das Angebot digital verfügbarer Verlagsangebote ausgebaut. Mehr Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Homepage der UB.
Über die grundsätzlichen Pläne des Bildungsministeriums zur Fortzahlung des BAföG können Sie sich hier informieren: www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php Konkrete Rückfragen richten Sie bitte an Ihr zuständiges BAföG-Amt. Kontaktwege und Servicezeiten finden Sie hier: www.bafoeg.uni-mainz.de/
Eine Übersicht über anderweitige Notfallhilfen für Kulturschaffende finden sich hier auf der Homepage der Stadt Mainz.
FAQ zu den Eignungsprüfungen
• Sollten Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, beachten Sie die Sicherheitsregeln der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Entsprechende Informationen zum Stadtverkehr in Mainz finden Sie auf der Homepage der Mainzer Mobilität.
• Beachten Sie bitte auch die generellen Sicherheitsregeln, die in Rheinland-Pfalz gelten.
• Im gesamten Hochschulgebäude gilt die Maskenpflicht
• Beim Betreten der Hochschule wird um Desinfektion der Hände bzw. gründliches Händewaschen mit Seife gebeten. Bitte achten Sie auch während Ihres Aufenthalts in der HfMM auf Ihre Händehygiene, gerade im Hinblick auf die Instrumente.
• Der Aufenthalt in der Hochschule ist nur zu Prüfungszwecken gestattet.
• Bitte beachten Sie bei einer Einreise nach Deutschland aus dem Ausland gültige Quarantäneregelungen.
• Informationen zu den Arbeitsschutzstandards, zu den Hygieneempfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und andere Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsschutz.uni-mainz.de/corona/. Lesen Sie bitte auch die ausführlicheren Hinweise zum Verhalten beim Besuch der HfM.
Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, die es Ihnen unmöglich machen, an einer Onlineprüfung teilzunehmen oder Fristen bei Uploads zu wahren, müssen Sie diese Probleme per Screenshot dokumentieren und sich umgehend unter studienbuero-hfm@uni-mainz.de bei uns melden. Sollte ihre gesamte Internetleitung zusammen-gebrochen sein, kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 6131 39-28007 oder unter +49 6131 39-28006.
Grundsätzlich sollen Ihnen durch technische Schwierigkeiten keine Nachteile im Rahmen der Eignungsprüfung entstehen werden. Doch technische Schwierigkeiten, die uns nicht sofort gemeldet werden, können später nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinen technischen Support leisten können. Stellen Sie deshalb vor Beginn der Prüfung sicher, dass Sie mit den technischen Bedingungen vertraut sind: Machen Sie ein Video von sich und testen Sie den Upload bei uns. Schauen Sie, ob Ihr Drucker funktioniert und dass Sie wissen, wie man ein Dokument einscannt oder fotografiert und an uns zurückschickt. Stellen Sie sicher, dass die entsprechende Konferenzsoftware funktioniert und Sie damit umgehen können.
Von Ihnen zu Prüfungszwecken eingesandte Videos werden wir spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe Ihres Ergebnisses in der Eignungsprüfung endgültig löschen. Diese Frist verlängert sich, wenn Sie beim Prüfungsausschuss der Hochschule Widerspruch gegen das Ergebnis der Eignungsprüfung einlegen.
Eine allgemeine Orientierungshilfe im Covid-Verdachtsfall finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.