Das Studium umfasst die Fächer Gesang und Korrepetition.
Drei Teilprüfungen,
darunter ein öffentliches Recital, auf Antrag ersatzweise eine Opern- bzw. Oratorien-Aufführung, in der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine Hauptpartie zu singen hat, oder ein Liederabend im Raum Rhein-Main.
1. Teilprüfung am Ende des 2. Semesters
2. Teilprüfung im 3. Semester
3. Teilprüfung im 4. Semester
Alle Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung.
Bei der Anmeldung ist eine Repertoire-Liste (s. nächste Seite) wahlweise mit den
Schwerpunkten „Konzert“, „Oper“, „Oper und Konzert“ oder „Barockgesang“
einzureichen, die alle von der Bewerberin oder dem Bewerber studierten
repräsentativen Werke enthält. Aus dieser Repertoire-Liste wählt die Kandidatin
oder der Kandidat in der Eignungsprüfung das erste Stück selbst aus. Die
weiteren Stücke im zeitlichen Umfang von ca. 15 Minuten wählt die
Prüfungskommission aus.
Repertoire-Liste:
- 2 vollständig studierte große Oratorienpartien
- 4 weitere Oratorienarien
- 1 Konzertarie von W. A. Mozart
- 2 Opernarien
- 8 Lieder, davon eines von F. Schubert, eines von H. Wolf und ein zeitgenössisches Lied
Aus dieser Repertoire-Liste wählt die Kandidatin oder der Kandidat in der Eignungsprüfung das erste Stück selbst aus. Die weiteren Stücke im zeitlichen Umfang von ca. 15 Minuten wählt die Prüfungskommission aus.
Repertoire-Liste:
- 2 vollständig studierte große Opernpartien (in Originalsprache)
- 4 weitere Opernarien
- 1 Konzertarie
- 2 Oratorienarien, davon eine von J. S. Bach oder G. F. Händel
- 4 Lieder, davon eines von F. Schubert, eines von H. Wolf und ein zeitgenössisches Lied
- Das Repertoire soll mindestens 3 Sprachen enthalten
Aus dieser Repertoire-Liste wählt die Kandidatin oder der Kandidat in der Eignungsprüfung das erste Stück selbst aus. Die weiteren Stücke im zeitlichen Umfang von ca. 15 Minuten wählt die Prüfungskommission aus.
Repertoire-Liste:
- 2 vollständig studierte große Opernpartien (in Originalsprache)
- 2 vollständig studierte große Oratorienpartien, davon eine von J.S. Bach oder G. F. Händel
- 1 Konzertarie
- 2 Opernarien
- 6 Lieder, davon eines von F. Schubert, eines von H. Wolf und ein zeitgenössisches Lied
- Das Repertoire soll mindestens 3 Sprachen enthalten
Aus dieser Repertoire-Liste wählt die Kandidatin oder der Kandidat in der Eignungsprüfung das erste Stück selbst aus. Die weiteren Stücke im zeitlichen Umfang von ca. 15 Minuten wählt die Prüfungskommission aus.
Repertoire-Liste
- 1 vollständig studierte große Opernpartie des Barock und 2 vollständig studierte große Oratorienpartien des Barock, davon eine von Händel
- oder
- 2 vollständig studierte große Opernpartien des Barock (darunter eine von Händel)
und 1 vollständig studierte große Oratorienpartie des Barock - 2 weitere Opernarien, darunter eine von Mozart
- 3 geistliche Arien, geistliche Konzerte oder Solo-Motetten
- 3 weltliche Kantaten-Arien oder Solo-Madrigale, darunter ein Werk von Monteverdi
- 3 Barocklieder
- Das Repertoire soll mindestens 3 Sprachen enthalten.
Aus dieser Repertoire-Liste wählt die Kandidatin oder der Kandidat in der Eignungsprüfung das erste Stück selbst aus. Die weiteren Stücke im zeitlichen Umfang von ca. 15 Minuten wählt die Prüfungskommission aus.
Für die Zulassung zum Studium sind nötig:
- ein abgeschlossenes Studium in einem Diplomstudiengang oder einem mindestens zweijährigen Masterstudiengang an einer Universität, einer Musikhochschule oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland oder im Ausland
- Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung für die Aufbaustudiengänge „Konzertexamen“ und „Meisterschülerstudium“ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Rahmen einer Eignungsprüfung gemäß § 3
- Englische Sprachkenntnisse
- Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage entsprechender Zeugnisse oder durch ein Gespräch mit der Prüfungskommission im Rahmen der Eignungsprüfung. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung
- Bereitstellung einer Videoaufnahme (ca. 10 Minuten, ungeschnittener Vortrag innerhalb der einzelnen Werke, ohne Nachbearbeitung des Audiomaterials) eines frei gewählten Konzertprogramms über ein geeignetes digitales Medium (z.B. Upload, Website-Link). Die Bewerberin oder der Bewerber muss im Mitschnitt eindeutig zu erkennen sein. Die Aufnahme muss in angemessener Qualität und einem der gängigen Videoformate (z.B. *.mov, *.mp4) vorgelegt werden bzw. schrankenfrei online abrufbar sein
Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Musik Mainz bewerben. Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen und der Eignungsprüfung finden Sie auf der Seite Bewerbung.
Wichtige Termine
Anmeldung zur Eignungsprüfung für das SoSe 2027: 1.9.2026 – 1.11.2026
Antrag auf Anerkennung ausländischer Zeugnisse: bitte beachten: Sonderfall für Bewerbungen zum SoSe 2027
Bewerbung um den Studienplatz bei der JGU : Anfang Dezember 2026 bis 01.03.2027
Eignungsprüfung Konzertexamen: 7./8. sowie 11./12. Januar 2027