Das Studium des Faches Musik für das Lehramt an Gymnasien umfasst:
1. eine künstlerisch-praktische,
2. eine musikdidaktische und
3. eine musikwissenschaftliche Ausbildung.
Das Studium gliedert sich in die folgenden Pflicht- und Wahlpflichtmodule:
- Modul 16: Künstlerische Praxis für das Gymnasium (Vertiefung) (Hauptfach- und Nebenfach)
- Modul 17: Ensemblearbeit und Klassenmusizieren
- Modul 18: Schulpraktisches Instrumentalspiel, Musiktheorie und Komposition
- Modul 19: Musikwissenschaft und Musikdidaktik
- Modul 20: Musiktheorie und Komposition
- Modul 21: Musikwissenschaft
- Modul 22: Musikpädagogik
- Modul 23: Populäre Musik und digitale Medien
- Modul 24: Künstlerisch-pädagogische Projektarbeit
- Modul 25: Musik und andere Künste
Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab.
Weitere Informationen siehe Modulhandbuch.
Genauere Informationen finden Sie im Studienverlaufsplan und im Modulhandbuch für den Studiengang.
Im konsekutiven Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien kann das
instrumentale/vokale Hauptfach gewechselt werden. Hierzu ist eine Eignungsprüfung
erforderlich, die den Anforderungen aus der Bewerbung für den Bachelorstudiengang entspricht.
Beim Wechsel des Nebenfachs ist eine Eignungsprüfung nicht erforderlich.
Für die Zulassung zum Studium sind nötig:
- Nachweis eines B.Ed.-Abschlusses Gymnasium im Fach Musik an einer Universität in Rheinland-Pfalz oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
- Wichtige Information für alle, die keinen Bachelor of Education (für das gymnasiale Lehramt) in Rheinland-Pfalz abgeschlossen haben
- Wenn Ihnen das Zeugnis über den Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber im Bachelorstudium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein.
- In begründeten Fällen können auch andere Abschlüsse für den Zugang zum Masterstudiengang anerkannt werden. Die Anerkennung kann an Bedingungen der besonderen Ausgestaltung des Masterstudiengangs gebunden werden. Bei fehlenden Schulpraktika können in begründeten Fällen auch andere nachgewiesene Leistungen als gleichwertig anerkannt werden.
- Das Fach Musik ist nicht in Kombination mit Bildende Kunst wählbar.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Musik Mainz bewerben. Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Seite Bewerbung.
Wichtige Termine
Anmeldung zur Eignungsprüfung für das SoSe 2027: 1.9.2026 – 1.11.2026
Antrag auf Anerkennung ausländischer Zeugnisse: bitte beachten: Sonderfall für Bewerbungen zum SoSe 2027
Bewerbung um den Studienplatz bei der JGU : Anfang Dezember 2026 bis 01.03.2027
Eignungsprüfung M.Ed. Lehramt Musik: 8. und 9. Dezember 2026