Das Studium gliedert sich in die folgenden Module:

  • Hauptfach I: Gesang, Blattsingen, Szenisches Gestalten
  • Hauptfach II: Gesang, Korrepetition, Szenisches Gestalten, Dialoggestaltung/Sprechtraining
  • Nebenfächer: Bewegung und Tanz, Körperdispositionstraining, Angewandtes Klavierspiel, Italienisch (Hauptfach- und Nebenfach)
  • Künstlerisch-praktischer Kontext I & II: Partienstudium Ensemble/Oratorium/Oper, Liedgestaltung
  • Ensemble I und II: Hochschulchor, Ensemble (vokal), Ensemble/Projekt
  • Musiktheorie I und II: Satzlehre, Gehörbildung, Höranalyse, Form- und Strukturanalyse, Instrumentation
  • Musikerschließung: Musikgeschichte, Musikphilosophie und Ästhetik, Historisch informierte Aufführungspraxis, Werkanalyse, Analyse Neue Musik, Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens
  • Musik und ihre Vermittlung (Grundlagen): Allgemeine Musikpädagogik, Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterricht
  • Instrumental- und Gesangspädagogik: Fachdidaktik des Hauptfachs (Theorie & Praxis), Musikvermittlung
  • Gesund Musizieren: Musikerphysiologie und Musikmedizin, Körperorientierte Ansätze
  • Beruf und Karriere: Professionalisierung, Medienkompetenz
  • Abschlussmodul: Künstlerische Abschlussprüfung

Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab.
Weitere Informationen siehe Modulhandbuch.

Genauere Informationen finden Sie im Studienverlaufsplan und im Modulhandbuch für den Studiengang.

a) Prüfung im Hauptfach

  • Auswendiger Vortrag von mindestens zwei Kunstliedern und zwei Arien (Oper und Oratorium) verschiedener Epochen
  • Vom-Blatt-Singen eines Kunstliedes.

Prüfungsdauer: ca. 10 Minuten

b) Prüfung im Nebenfach Angewandtes Klavierspiel

  • Vortrag von zwei leichteren Werken aus verschiedenen Epochen.

Prüfungsdauer: ca. 10 Minuten

c) Prüfung im Fach Musiktheorie

  • Schriftliche Prüfung
  • Aufgaben aus den Bereichen Allgemeine Musiklehre, Satzlehre und Gehörbildung.

Prüfungsdauer 120 Minuten

Für die Zulassung zum Studium sind nötig:

  • Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 und § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG. Abweichend davon ist der qualifizierte Sekundarabschluss I (zum Beispiel Abschluss der Realschule) ausreichend, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Eignungsprüfung gemäß § 2 der Ordnung für die Eignungsprüfung der Hochschule für Musik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in der aktuellen Fassung in dem gewählten künstlerischen Hauptfach mit mindestens der Punktzahl 13 bestanden hat und die Eignungsprüfung insgesamt bestanden wurde. Abweichungen regelt der jeweilige fachspezifische Anhang.
  • Bestehen der Eignungsprüfung
  • Englischkenntnisse
  • Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist für die Einschreibung der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 zu erbringen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung. Abweichungen hiervon sowie besondere Regelungen für die Wahl der Schwerpunkte regelt der jeweilige fachspezifische Anhang. Sofern die Schwerpunktwahl einen höheren Nachweis als B2 erfordert, ist dieser bis zum Ablauf des 4. Fachsemesters zu erbringen.
  • Detaillierte Informationen finden Sie in § 2 der Studienordnung.

Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Musik Mainz bewerben. Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen und der Eignungsprüfung finden Sie auf der Seite Bewerbung.

Wichtige Termine

Anmeldung zur Eignungsprüfung für das SoSe 2027: 1.9.2026 – 1.11.2026 (nur für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester)

Antrag auf Anerkennung ausländischer Zeugnisse: bitte beachten: Sonderfall für Bewerbungen zum SoSe 2027

Bewerbung um den Studienplatz bei der JGU : Anfang Dezember bis 15.01.2027

Eignungsprüfung B.Mus. Oper & Konzert: 7./8. sowie 11./12. Januar 2027