Der Studiengang basiert auf den neuesten Entwicklungen eines intermediären Musik- und Kunstverständnisses, das sich in den zwei vergangenen Dekaden ausgeprägt hat. Hier fokussieren sich Strömungen der Neuen Musik, der elektronischen Komposition, der Klangkunst, der audiovisuellen Kunst und der radiophonen Kunst, der Ars Acustica, zu einer thematischen Einheit. Auf höchstem künstlerischen Niveau werden kompositorische Ansätze mit Schwerpunkt auf verräumlichenden und intermediären Kompositionsstrategien erforscht und weiterentwickelt. Dazu gehört die Entwicklung von Raumklang- bzw. Klanginstallationen genauso wie performative Konzepte oder mediale Repräsentationen.

Neben einer eigenständigen kompositorischen oder künstlerischen Tätigkeit sind zukünftige Arbeitsfelder in den Medien, im Radio oder in der neuen künstlerischen Klangraumgestaltung für Museen zu sehen.

Das Studium umfasst die Pflichtmodule:

1. Hauptfach l und ll
Hauptfach Klangkunst-Komposition

2. Künstlerische Praxis l und ll
Projektarbeit einschließlich Tonstudiopraxis, Medienkompetenz, Kolloquium, Projektrealisierung, Professionalisierung, Soziale Medien

3. Theoretische Grundlagen
Historische Einführung, Neue Musik / Kompositionstechniken des 20. und 21. Jahrhunderts, Akustik / Tonstudiotechnik, Wahrnehmungslehre und klangspezifische Hörschulung

Modulprüfungen nach dem 2., 3. und 4. Semester,
Master-Prüfung nach dem 4. Semester

Master-Prüfung:

1. studienbegleitende Modulprüfungen
2. Realisierung eines künstlerischen Projekts inklusive Konzeptentwurf
3. Masterarbeit, künstlerisch-praktischer Teil
4. Masterarbeit, schriftlich-theoretischer Teil
5.Mündliche Prüfung

Genauere Informationen finden Sie im Studienverlaufsplan und im Modulhandbuch für den Studiengang.

Hinweis für Studierende, die vor dem WS 26/27 immatrikuliert wurden:
Sie finden die für Sie gültigen Dokumente bei Teams unter „Studieninformationen“

Die Eignungsprüfung wird als zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt:

Vorauswahl: Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen wählt die Eignungsprüfungskommission diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, die zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Diese Bewerberinnen und Bewerber erhalten 6 bis 12 Wochen vor dem Eignungsgespräch ein Thema für eine für das Eignungsgespräch vorzubereitende Projektskizze.

Eignungsgespräch: In einem Eignungsgespräch von in der Regel 30 bis 45 Minuten, mindestens 20 Minuten je Bewerberin oder Bewerber, wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Klangkunst-Komposition erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und ferner auch über eine hinreichende Motivation für das Studium verfügt. Im Rahmen des Eignungsgesprächs stellen die Bewerberinnen und Bewerber die vorbereitete Projektskizze vor. Gegenstand des Gesprächs sind weiterhin die künstlerische Vorbildung sowie die allgemeinen Interessen der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Im Eignungsgespräch wird über die für diesen Masterstudiengang erforderlichen besonderen Anforderungen und die Erwartungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers gesprochen.



Mit dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung sind einzureichen:

  • Lebenslauf
  • Schriftliche Begründung für die Bewerbung in diesem Studiengang
  • studiengangsbezogene Arbeitsproben
  • Darstellung der geplanten künstlerischen Projekte im angestrebten Studium sowie einer künstlerischen Projektskizze im Bereich Klangkunst-Komposition.

Für die Zulassung zum Studium sind nötig:

  • Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Klangkunst-Komposition ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Musik oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht oder Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Kunst oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht.
  • Bei Vorliegen einer hohen künstlerischen Befähigung, festgestellt durch die Eignungsprüfung gemäß Abs. 2, ist auch die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, die einen anderen Studiengang abgeschlossen haben, möglich.
  • Bestehen der Eignungsprüfung
  • ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse, ein Nachweis ist nicht nötig
  • Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsbe­rechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutsch­sprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse oder durch ein Gespräch mit der Prüfungskommission im Rahmen der Eignungsprüfung. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.

Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Musik Mainz bewerben. Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen und der Eignungsprüfung finden Sie auf der Seite Bewerbung.

Wichtige Termine

Anmeldung zur Eignungsprüfung für das SoSe 2027: 1.9.2026 – 1.11.2026

Antrag auf Anerkennung ausländischer Zeugnisse: bitte beachten: Sonderfall für Bewerbungen zum SoSe 2027

Bewerbung um den Studienplatz bei der JGU : [geändert für dieses Semester!] 9.11.2026 bis 04.12.2026

Eignungsprüfung M.Mus. Klangkunst-Komposition: Termin wird noch bekannt gegeben