Das Studium umfasst die Pflichtmodule:

  • Hauptfach l und ll
    Hauptfachunterricht, Orchesterstudien
  • Orchester l und ll
  • Kammermusik l und ll
  • sowie 1 Wahlpflichtmodul

Modulprüfungen nach dem 2. und nach dem 4. Semester, Master-Prüfung nach dem 4. Semester

Master-Prüfung:
1. Studienbegleitende Modulprüfungen
2. Öffentliches Abschlusskonzert

Genauere Informationen finden Sie im Studienverlaufsplan und im Modulhandbuch für den Studiengang.

Hinweis für Studierende, die vor dem WS 26/27 immatrikuliert wurden:
Sie finden die für Sie gültigen Dokumente bei Teams unter „Studieninformationen“

Im Folgenden sind die genauen Anforderungen an die Eignungsprüfung für das von Ihnen gewählte Hauptfach aufgeführt.

Hier finden Sie die Eignungsprüfungsordnung.
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung sowie die Termine finden Sie hier.

  • Vortrag eines klassischen Konzerts
  • Vortrag einer Solosonate oder Solo-Partita von J. S. Bach
  • Vortrag eines romantischen Konzerts sowie eines nach 1960 komponierten Werks

Prüfungsdauer ca. 15 Minuten.

  • Vortrag eines klassischen Konzerts (F. A. Hoffmeister oder C. Stamitz)
  • Vortrag eines der großen Bratschenkonzerte des 20. Jahrhunderts (z.B. von P. Hindemith, W. Walton oder B. Bartók)
  • Vortrag zweier weiterer unterschiedlicher Werke

Prüfungsdauer ca. 15 Minuten

  • Vortrag einer Suite für Violocello Solo von J. S. Bach
  • Vortrag eines Violoncellokonzerts von J. Hadyn (C-Dur, Hob. VIIb:1 oder D-Dur, Hob. VIIb:2) oder L. Boccherini
  • Vortrag eines romantischen Violoncellokonzerts sowie eines zeitgenössischen Werks für Violocello

Püfungsdauer ca. 15 Minuten

  • Vortrag eines klassischen Konzerts, 1. und 2. Satz, ohne Kadenz (z. B. von K. Ditters von Dittersdorf, J. B. Vanhal, F. A. Hoffmeister)
  • Vortrag des Kopfsatzes eines romantischen Konzerts sowie eines zeitgenössischen Werks für Kontrabass Solo

Prüfungsdauer ca. 15 Minuten

  • Vortrag eines Konzerts von W. A. Mozart
  • Vortrag eines Werks aus der Romantik
  • Vortrag eines Werks aus der Moderne

Püfungsdauer ca. 15 Minuten

  • Vortrag des Konzerts Es-Dur (Hob VIIe:1) von J. Haydn auf B-Trompete
  • Vortrag einer Etüde von V. Reynolds nach Wahl
  • Vortrag eines weiteren Werks nach Wahl

Prüfungsdauer ca. 15 Minuten

Hauptfach: Hohes Horn

  • Vortrag des Konzerts Nr. 2 Es-Dur (KV 417) oder des Konzerts Nr. 4 Es-Dur (KV 495) von W. A. Mozart
  • Vortrag des Konzerts Nr. 1 Es-Dur op.11, von R. Strauss
  • Vortrag einer Etüde von V. Reynolds nach Wahl

Püfungsdauer ca. 15 Minuten

Hauptfach: Tiefes Horn

  • Vortrag des Konzerts Nr. 3 Es-Dur (KV 447) von W. A. Mozart
  • Vortrag des Hornkonzerts Nr. 4 D-Dur (Hob. VIId:4)
  • Vortrag der Bagatelle für tiefes Horn und Klavier von H. Neuling

Prüfungsdauer ca.15 Minuten

  • Vor der Prüfung ist eine Repertoireliste vorzulegen, die mindestens fünf Konzerte aus drei unterschiedlichen Stilepochen, gängige Probespielstücke (z. B. Concertino Es-Dur op. 4 für Tenorposaune von F. David und Concertino F-Dur für Bassposaune von E. Sachse) sowie eine Etüde mit hohem Schwierigkeitsgrad enthält. Aus diesem Repertoire wählt die Kommission Werke oder Auszüge aus Werken aus, die vorgetragen werden.

Prüfungsdauer ca. 15 Minuten

  • Vor der Prüfung ist eine Repertoireliste vorzulegen, die mindestens drei Konzerte enthält. Aus dieser Repertoireliste wählt die Kommission Werke oder Auszüge aus Werken aus, die vorgetragen werden. Darüber hinaus Vortrag des Konzerts f-Moll von R. V. Williams sowie einer Etüde von M. Bordogni.

Prüfungsdauer ca. 15 Minuten

  • Vor der Prüfung ist eine Repertoireliste vorzulegen, die Werke aus verschiedenen Stilrichtungen, ein Kammermusikwerk sowie Etüden oder Literaturstücke auf folgenden Instrumenten enthalten muss: Kleine Trommel, Pauken, Xylophon und Mallet-Instrumente, Multipercussion. Aus diesem Repertoire wählt die Kommission Werke oder Auszüge aus Werken aus, die vorgetragen werden.

Prüfungsdauer ca. 15 Minuten

Für die Zulassung zum Studium sind nötig:

  • Bachelorabschluss im Fach Musik oder ein gleichwertiger Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu denen kein wesentlicher Unterschied besteht.
  • Bestehen der Eignungsprüfung
  • Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsbe­rechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutsch­sprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse oder durch ein Gespräch mit der Prüfungskommission im Rahmen der Eignungsprüfung. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.

Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Musik Mainz bewerben. Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen und der Eignungsprüfung finden Sie auf der Seite Bewerbung.

Wichtige Termine

Anmeldung zur Eignungsprüfung für das SoSe 2027: 1.9.2026 – 1.11.2026

Antrag auf Anerkennung ausländischer Zeugnisse: bitte beachten: Sonderfall für Bewerbungen zum SoSe 2027

Bewerbung um den Studienplatz bei der JGU : [geändert für dieses Semester!] 9.11.2026 bis 04.12.2026

Eignungsprüfung M.Mus. Orchesterinstrumente: 7./8. sowie 11./12. Januar 2027