Bewerbungsformular für Eignungsprüfungen

Haben Sie schon unsere Hinweise zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens und die FAQ-Seite gesehen? Falls Sie unsicher sind beim Ausfüllen, gucken Sie gerne hier nach.

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Bevor Sie beginnen …

DOPPELTES BEWERBUNGSVERFAHREN an HfM UND JGU.(erforderlich)
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Bewerbungsverfahren an der Hochschule für Musik Mainz zweigeteilt ist. Das heißt, ich muss ZUSÄTZLICH einen Antrag auf Zulassung zum Studium an der Johannes Gutenberg-Universität stellen. Weitere Informationen: https://www.musik.uni-mainz.de/bewerbung/#ablauf-bewerbung (Nr. 5).
Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise durch die JGU(erforderlich)
Wenn Sie Ihren letzten Abschluss (Schulabschluss oder Studienabschluss) im Ausland erworben haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung eine Anerkennungsurkunde Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise. Dies gilt sowohl für ausländische Studienbewerber/innen als auch für Deutsche. Weitere Informationen: https://www.musik.uni-mainz.de/bewerbung/#internationals.

Ihre Anmeldung

Bitte treffen Sie Ihre Auswahl.
Für diesen Studiengang sind unterschiedliche Kombinationen von Haupt- und Nebenfächern möglich. Hier finden Sie eine Übersicht mit den möglichen Fächerkombinationen. 
Gesang bzw. Klavier kann nicht als Haupt- UND Nebenfach gewählt werden.
Gesang bzw. Klavier kann nicht als Haupt- UND Nebenfach gewählt werden.
Bitte tragen Sie Ihr gewünschtes Fach in das Feld ein.
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Bitte tragen Sie Ihr gewünschtes Fach in das Feld ein. EINTRAG NUR WO GEFORDERT! Ob Sie ein zweites Nebenfach benötigen, sehen Sie in der oben verlinkten Übersicht.
Bitte tragen Sie Ihr gewünschtes Fach in das Feld ein.
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Ausrichtung(erforderlich)
Bitte tragen Sie Ihr gewünschtes Fach in das Feld ein.
Ausrichtung(erforderlich)
Bitte tragen Sie Ihr gewünschtes Fach in das Feld ein. In diesem Fach wird keine Eignungsprüfung abgelegt
Ausrichtung(erforderlich)
Bitte tragen Sie Ihr gewünschtes Fach in das Feld ein.
Ausrichtung(erforderlich)
Studienrichtung Kirchenmusik
Bitte treffen Sie Ihre Auswahl.
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Einstufung in ein höheres Fachsemester?(erforderlich)
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Einstufung in ein höheres Fachsemester?(erforderlich)
!!Dieses Feld nur für Bewerbung WiSe aktivieren!!
Studierende können zum Sommersemester nur in einem höheren Semester beginnen (Hochschulwechsel oder durch bereits erbrachte Studienleistungen)
Bitte gib eine Zahl von 2 bis 7 ein.

Ihre Daten

Name(erforderlich)
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Eingabe bitte dd/mm/yyyy
E-Mail(erforderlich)
Ihre Anschrift(erforderlich)

Weitere Informationen

Haben Sie sich schon einmal für diesen Studiengang an der Hochschule für Musik Mainz beworben?(erforderlich)
Mit welchem Ergebnis in der Eignungsprüfung?
Bitte beachten Sie, dass Sie die Eignungsprüfung für diesen Studiengang nur 1x wiederholen können. Sollten Sie bereits 2 Versuche unternommen haben, können Sie sich für diesen Studiengang nicht erneut bewerben.
Mit welchem Ergebnis in der Eignungsprüfung?
Waren Sie früher oder sind Sie aktuell an einer Universität bzw. Hochschule (In-/Ausland) immatrikuliert?(erforderlich)
Bitte alle bisherigen bzw. jetzigen Studiengänge und Abschlüsse angeben.
Die entsprechenden Nachweise laden Sie bitte im Anschluss an die Bewerbung mit Ihren weiteren Unterlagen hoch.
Studiengänge und Abschlüsse (2)
Studiengänge und Abschlüsse (2)
Studiengänge und Abschlüsse (2)

Zugangsvoraussetzungen

(abhängig von Ihrer Studiengangswahl)
Hinweis: Der qualifizierte Sekundarabschluss I (zum Beispiel Abschluss der Realschule) genügt im Fach Musik für die Bewerbung für die Bachelor-Studiengänge
  • Jazz und Populäre Musik
  • Klavier
  • Kirchenmusik
  • Oper und Konzert
  • Orchesterinstrumente

wenn die Eignungsprüfung bestanden und im Hauptfach mindestens mit 13 Punkten abgelegt wurde.
Hinweis: Um in die Vorklasse aufgenommen zu werden müssen Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen und Ihren Schulabschluss noch nicht erreicht haben. Außerdem dürfen Sie das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für BewerberInnen, deren Schul- bzw. Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt.
Urkunde (auch vorläufige) der Anerkennung(erforderlich)
Bitte beachten wegen Umstellung des Systems: Antrag auf Anerkennung internationaler Zeugnisse bis Ende August über Jogustine, danach bis 30.9. kein Antrag möglich. Ab 1.10. Antragstellung über JGUin1. Die Urkunde kann bis 30.11. bei der Hochschule für Musik nachgereicht werden.
Die Anerkennungs-Urkunde kann bis 30.11.26 bei der Hochschule für Musik nachgereicht werden.
Die Anerkennungs-Urkunde kann bis 30.11.26 bei der Hochschule für Musik nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie: Eine Bewerbung für ein Masterstudium ist möglich, wenn in dem für den Master qualifizierenden Bachelorstudiengang mindestens 135 Leistungspunkte vorliegen und die übrigen weiteren Zulassungs- und Zugangsvoraussetzung (z.B. Sprachvoraussetzungen oder besondere fachliche Voraussetzungen etc.) erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Eine Bewerbung für ein Konzertexamen ist möglich, wenn Ihr Masterzeugnis bis spätestens 01.09. (Studienbeginn Wintersemester) bzw. 01.03. (Studienbeginn Sommersemester) vorliegt.
Bitte beachten Sie welche Deutschkenntnisse Sie für Ihren gewünschten Studiengang vorweisen müssen. Sie finden die Informationen hier: Internationale Studienbewerber/innen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Wechsel von einer deutschen Hochschule vornehmen möchten, müssen Sie gegebenenfalls Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschluss) durch den Studierendenservice Zulassung International der Johannes-Gutenberg Universität Mainz anerkennen lassen! Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen das Studienbüro unter eignungspruefung-hfm@uni-mainz.de.

Einwilligungen

Aufnahme in die Bewerberliste / Datenspeicherung(erforderlich)
Ich bin damit einverstanden, mit den oben genannten Angaben in unsere Bewerberliste aufgenommen zu werden. Davon werden meine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung meiner Daten (gemäß den §§ 19, 20 Bundesdatenschutzgesetz) nicht berührt. Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten hochschulintern gespeichert werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen worden ist, und endet mit Ablauf von 2 Kalenderjahren (vgl. § 22 Eignungsprüfungsordnung).
Hinweise zum Antrag(erforderlich)
Ich bestätige, dass alle Angaben zutreffend und korrekt sind. Mit diesem Antrag erkenne ich die Bedingungen der Eignungsprüfung (s. Eignungsprüfungsordnung) an. Mir ist bewusst, dass unvollständig eingereichte oder verspätet eingegangene Anträge nicht berücksichtigt werden.
  • Deutsch